Fahrerlaubnisklasse 3 (alt)
Die alte Führerscheinklasse 3 berechtigt zum Fahren von:
- Kfz der Klasse B
- Kfz der Klasse C1E: Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste (Schlüsselnummer 171), Achsbeschränkung (siehe unten)
- Kfz der Klasse L: Klasse L, Anhänger hier mit Achsbeschränkung: 1 Achse oder Tandemachse (mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander gelten als eine Achse), (Schlüsselnummer 174)
- Kfz der Klasse AM
- dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t (Schlüsselnummer CE 79)
- Leichtkrafträder bis 125 ccm (wenn die Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erteilt war)